Autounfall, was tun in Berlin?
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Schon unmittelbar nach dem Unfall gibt es einige Abläufe, die von den beteiligten Verkehrsteilnehmern durchzuführen sind.
Das reicht von der Absicherung der Unfallstelle bis hin zum Austausch der Versicherungsdaten und dem Hinzuziehen eines Kfz-Gutachters.
Grundsätzliches, was unmittelbar bei einem Verkehrsunfall zu tun ist
Autounfall, was tun: Unfallstelle sichern
Zunächst muss der Unfall abgesichert werden, sofern er auf öffentlich Straßen stattgefunden hat. Die Warnblinkanlagen der beteiligten Fahrzeuge werden eingeschaltet und die Warndreiecke zur weiteren Sicherung in genügender Entfernung aufgestellt. Auch das Tragen der Warnweste ist sinnvoll.
Autounfall, was tun: Polizei und Rettungswagen verständigen
Je nach Schadensumfang verschafft man sich nun einen ersten Überblick und verständigt die Polizei sowie gegebenenfalls den Notarzt oder Rettungswagen.
Autounfall, was tun: Erste Hilfe bei Verletzten
Erst jetzt kommt es zur Erstversorgung von möglichen Verletzten. Gab es keine Verletzten oder sind die bereits so weit durch das Eintreffen des Rettungswagens versorgt, ist nun der nächste Schritt das Ausfindigmachen von möglichen Zeugen und das Organisieren der Beteiligten. Nach Möglichkeit sollten auch von den Zeugen die Adressen erbeten werden.
Autounfall, was tun: Den eigenen Gutachter informieren
Soll der Gutachter die Situation ebenfalls dokumentieren, ist es sinnvoll, ihn jetzt anzurufen.
Andernfalls ist es wichtig, den Unfallort, die Positionen der Unfallfahrzeuge sowie Besonderheiten am Unfallort mit einer Kamera zu dokumentieren.
Dazu gehört auch das Fotografieren des Schadens des Unfallgegners.
Autounfall, was tun: Datenaustausch gegenüber der Polizei
Ist die Polizei inzwischen eingetroffen, können die persönlichen Daten (Name und Adresse, Telefonnummern etc.) angegeben werden.
Keinesfalls ist ein Schuldeingeständnis gegenüber den Beamten zu machen. Im Gegenteil: in den Verträgen der Kfz-Haftpflichtversicherungen steht, dass dem Unfallgegner gegenüber ohne Zustimmung durch die eigene Versicherung keine Ansprüche zugesprochen werden dürfen.
Autounfall, was tun: Datenaustausch mit den anderen Unfallbeteiligten
Nun werden noch die Daten zwischen den Unfallbeteiligten ausgetauscht. Das beinhaltet die Adresse des Fahrers, außerdem des Fahrzeughalters, falls der davon abweicht und mindestens die Versicherungsnummer sowie die Versicherungsgesellschaft. Ergänzend sollte das Kennzeichen notiert werden. Handelt es sich um einen Lastzug, ist auch das Kennzeichen vom Auflieger oder Anhänger zu notieren.
Hat man nur das Kennzeichen, können die Halterdaten über die Zulassungsstelle ermittelt werden, da diese die Daten nach einem Unfall herausgeben müssen.
Autounfall, was tun: Bei einem Unfall mit einem EU-Ausländer
Von der Europäischen Union gibt es aber auch einen europaweit gültigen Vordruck zum Aufnehmen aller relevanten Unfalldaten. Wer den EU-Vordruck vorsichtshalber bei seinen Fahrzeugunterlagen mitführt, kann diesen gemeinsam mit allen Unfallbeteiligten ausfüllen.
Autounfall, was tun: In den ersten Tagen nach dem Unfall
Informieren der eigenen Versicherung Gegenüber der eigenen Versicherung muss der Unfall binnen einer Woche gemeldet werden.
Kommen Personen zu schaden, beläuft sich diese Frist lediglich auf zwei Tage bzw. 48 Stunden.
Bei kleineren Schäden bis circa 500 Euro besteht diese Pflicht nicht grundsätzlich. Soll der Versicherer den Schaden dann aber doch noch regulieren, muss er bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres informiert werden.
Autounfall, was tun: Die Polizei fragt nach einer Schuld
Der Polizei gegenüber werden ebenfalls keine Schuldzugeständnisse gemacht. Es ist völlig ausreichend, die eigenen Daten und die des Fahrzeugs anzugeben. Alles weitere sollte später mit dem eigenen Anwalt geklärt werden.
Autounfall, was tun: Unfall mit einem ausländischen Verkehrsteilnehmer
Diese müssten eigentlich eine Grüne Versicherungskarte mit sich führen.
Nun kann sich der deutsche Unfallbeteiligte direkt an das deutsche Grüne-Karte-Büro in Hamburg wenden. So ist dann auch sichergestellt, dass der Unfall nach deutschem Recht behandelt wird.
Außerdem haben alle Versicherungsgesellschaften aus dem EU-Ausland einen Beauftragten in Deutschland benannt.
Autounfall, was tun: Unfälle mit einem ausländischen Fahrzeugführer im europäischen Ausland
Nach EU-Recht müssen sämtliche Versicherungsgesellschaften im EU-Ausland einen Beauftragten benennen.
Über den Beauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland wird der Unfall dann später von Deutschland aus, aber nach dem Recht am Unfallort, geregelt. Unter dem Zentralruf der Kfz-Versicherer können die Beauftragten erfragt werden.
Autounfall, was tun: Bei einem Unfall in Berlin und Brandenburger Umgebung können Sie sich an uns wenden
Als neutrales Kfz-Gutachterbüro in Berlin können Sie sich unmittelbar nach einem Unfall an uns wenden.
Wir suchen Sie dann umgehend am Unfallort auf und helfen Ihnen bei der weiteren Regelung und eventuellen Organisation eines guten Abschleppdienstes sowie eines versierten Fachanwalts für Verkehrsrecht in Berlin oder dem Brandenburger Umland.
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail an die E-Mail-Adresse unseres Sachverständigenbüros in Berlin.
Wir kommen übrigens zu jedem Unfallort im gesamten Stadtgebiet von Berlin und der Umgebung in Brandenburg.
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