KFZ Unfallgutachten Berlin
Bei einem Verkehrsunfall, aus dem Sie als Geschädigter hervorgehen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den Schaden nach drei unterschiedlichen Optionen mit der gegnerischer Versicherung abzurechnen.
Entweder ohne Kfz-Gutachter aufgrund der tatsächlichen Reparaturwerkstatt mit einem Kostenvoranschlag (hierbei riskieren Sie allerdings, dass Ihnen eine eventuelle Wertminderung und der Nutzungsausfall verlustig gehen.
In der Gutachterlichen Stellung werden diese Punkte vorgetragen, nicht so im Kostenvoranschlag)
oder anhand eines KFZ Unfallgutachtens.
Alle Varianten haben ihre Berechtigung, aber auf einen Kfz-Sachverständigen sollten Sie keinesfalls verzichten.
Außerdem sollten Sie auch nicht nach einer Reparaturrechnung, dafür aber nach einem Kostenvoranschlag durch den Gutachter abrechnen.
KFZ Unfallgutachten: Ab wann über das Unfallgutachten abgerechnet wird
Das Abrechnen nach der Werkstattrechnung erfolgt üblicherweise nur bei einem Bagatellschaden. Der reicht etwa bis 700 Euro.
Denn nur bei einem Bagatellschaden können Sie zahlreiche weitere Aspekte nicht berücksichtigen. Dennoch sollten Sie auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden auf einen Kfz-Gutachter zugehen.
Viele Fahrzeugbesitzer haben Angst, dass Sie auf den Kosten für das KFZ Unfallgutachten sitzen bleiben und es die Versicherung nicht übernehmen würde, wenn es tatsächlich nur ein Bagatellschaden ist.
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KFZ Unfallgutachten: Deshalb sollten Sie unsere Dienstleistungen beanspruchen
Allerdings erstellen wir in unserem Kfz-Gutachter-Büro nicht grundsätzlich sofort ein Sachverständigengutachten, welches dann womöglich zusätzlich zu bezahlen wäre, wenn der Unfallschaden doch unter der Höhe für einen Bagatellschaden liegt.
Vielmehr führen wir zunächst als KFZ Sachverständiger eine Schadenskalkulation durch.
Auf Grundlage dieser Kalkulation ist dann bereits zu erkennen, wie hoch der Schaden ausfallen wird.
So können wir Ihnen schnell und effizient mitteilen, ob nun ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag ausreicht.
KFZ Unfallgutachten: Mit uns erhalten Sie Ihren vollen Schaden ersetzt
Im Kostenvoranschlag greifen wir auf die gängigen Durchschnittskosten bei einer Fach- bzw.
Vertragswerkstatt zurück. Das wiederum bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug auch in einer anderen, freien Werkstatt instand setzen lassen können.
Sie sind nicht verpflichtet, eine Reparaturrechnung nachzureichen. Während eine Werkstatt nur einen Kostenvoranschlag auf Grundlage der eigenen Werte durchführen kann, ermitteln wir für Sie die Kosten, die durchschnittlich in ganz Berlin bei Vertragswerkstätten fällig werden.
So müssen Sie sich auch keiner Werkstatt gegenüber erklären, sollten Sie den Schaden im Anschluss doch lieber selbst oder von einer günstigeren, freien Werkstatt reparieren lassen.
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KFZ Unfallgutachten: Schnell wird aus einem vermeintlichen Bagatellschaden ein Unfallschaden, der ein Unfallgutachten erfordert
Außerdem schlagen Sie damit den sicheren Weg ein. Viele Schäden lassen schnell vermuten, dass es sich nur um einen Bagatellschaden handelt.
Dabei ist die Technik moderner Fahrzeuge heute jedoch so komplex, dass schon ein vermeintlich kleiner Schaden schnell in den vierstelligen Bereich gelangen kann. Hätten Sie nun nach den reinen Werkstattkosten abgerechnet, müssten Sie auf viel Geld verzichten, das Ihnen gesetzlich zusteht.
KFZ Unfallgutachten: Die Schadensabrechnung nach einem Unfallgutachten
In einem Unfallgutachten werden nämlich noch wesentlich mehr Aspekte berücksichtigt.
Hier fließen Faktoren wie Wertminderung, Restwert, Auslagen für diverse Leistungen, die Sie aufgrund eines Unfalls beanspruchen können usw., ein.
Das bedeutet also, Sie können uns bereits unmittelbar nach dem Unfall mit der Schadensermittlung beauftragen.
Wir kommen auf Wunsch direkt an den Unfallort und nehmen vor Ort eine Schadenskalkulation vor. Sie sehen sofort, wie hoch der Schaden sein wird.
Für die Ermittlung der Schadenssumme verwenden wir die Werte, die auch bei einer Vertragswerkstatt nach deren Arbeitseinheiten sowie deren Ersatzteilpreisen gestaffelt sind.
Mithilfe dieses Kostenvoranschlags können Sie dann Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Einen Reparaturnachweis in Form einer Reparaturrechnung müssen Sie nicht erbringen, da Sie das Fahrzeug auch selbst oder teilweise reparieren dürften, solange die Verkehrstüchtigkeit wieder hergestellt wird.
KFZ Unfallgutachten: Mit uns bekommen Sie Ihren Unfallschaden maximal ersetzt – so wie es Ihnen zusteht
Wenn sich in dieser Situation der Schadenskalkulation nun aber bereits zeigt, dass es eben – wie so oft – kein Bagatellschaden mehr ist, können Sie die bereits erwähnten Schadenskosten auf Basis des von uns erstellten Unfallgutachtens geltend machen.
Sie wenden sich also in jedem Fall an unser Gutachterbüro und erhalten immer genau die Unterlagen, die Sie tatsächlich benötigen.
Wichtig dabei ist außerdem, dass wir nicht für eine Versicherung arbeiten. Wir sind neutral und damit ausschließlich Ihnen als Auftraggeber verpflichtet.
Entsprechend sollten Sie auch nicht auf das Angebot eines angeblich kostenlosen Gutachters durch die gegnerische Versicherung eingehen. Diese Gutachter sind der Versicherung als Auftraggeber verpflichtet, also der Partei, die an Sie zahlen muss, was der Gutachter festhält.
KFZ Unfallgutachten: Unfall was nun? Rufen Sie uns an – wir helfen schnell und unkompliziert
Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie einen Unfall haben. Gerne auch unmittelbar nach dem Unfall. Im gesamten Stadtgebiet Berlins und in der Brandenburger Randbezirken kommen wir umgehend zum Unfallort und ermitteln den Schaden unbürokratisch und schnell für Sie.
Anschließend helfen wir Ihnen natürlich auch beim Geltendmachen Ihrer Forderungen der Versicherung des Unfallgegners gegenüber.