Gutachten oder Kostenvoranschlag nach KFZ Unfall in Berlin und Brandenburg
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Kostenvoranschlag oder Sachverständigen-Gutachten.
Für viele Unfallgeschädigte stellt sich immer wieder diese Frage.
Dabei gibt es maßgebliche Unterschiede zwischen beiden Vorgehensweisen.
Neben dem Kfz-Gutachter können auch Autowerkstätten Kostenvoranschläge ausstellen.
Kein Unfallgeschädigter sollte allerdings vorschnell eine Werkstatt nach einem solchen Kostenvoranschlag bitten.
Besser ist der Weg zum KFZ Gutachter.
Gutachten oder Kostenvoranschlag? Jetzt einfach anrufen und unverbindlich über Gutachten oder Kostenvoranschlag beraten lassen.
Wo die Unterschiede liegen und weshalb Sie besser einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, erörtern wir nachfolgend.
Gutachten oder Kostenvoranschlag: Der Kostenvoranschlag nach dem Unfall
Der Kostenvoranschlag wird von der Werkstatt durchgeführt. Teilweise ist auch bei Kfz-Sachverständigen davon zu lesen, dass Kostenvoranschläge angeboten werden.
Streng genommen handelt es sich dabei allerdings um Kurzgutachten, die der Einfachheit halber als Kostenvoranschlag bezeichnet werden, um es nicht noch verwirrender zu gestalten.
Im Prinzip ähneln sich Kurzgutachten und Kostenvoranschlag sehr.
Jedoch muss beim Kostenvoranschlag durch die Werkstatt berücksichtigt werden, dass es verbindliche und unverbindliche Kostenvoranschläge gibt.
Der Kostenvoranschlag fast zunächst die Reparaturkosten zusammen. Beim Stundensatz gilt dann der Stundensatz der ausstellenden Werkstatt.
Nun ist aber oftmals ein großer Preisunterschied zwischen Vertragswerkstatt und freier Werkstatt. Bei gleicher Arbeitsqualität sind die typfreien Autowerkstätten oft ein Vielfaches preiswerter.
Entsprechend kann sich das auf den Kostenvoranschlag auswirken.
Beim unverbindlichen Kostenvoranschlag, der übrigens bei vielen Werkstätten automatisch dem verbindlichen vorgezogen wird,
werden die Kosten grob geschätzt und sind nicht verbindlich für die Werkstatt.
Wünscht ein Kunde einen verbindlichen Kostenvoranschlag, sollte er explizit darauf bestehen.
Die Kosten für den Kostenvoranschlag liegen bei bis zu 10 Prozent des Schadenspreises. Im Kostenvoranschlag werden ausschließlich die reinen Reparaturkosten berücksichtigt.
Gutachten oder Kostenvoranschlag: Das Gutachten
Das Gutachten kann nur von einem zertifizierten Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden.
Neben den reinen Reparaturkosten enthält es zahlreiche zusätzliche Schadensforderungen,
die den Unfallgeschädigten im Großteil aller Schadensregulierungen uneingeschränkt zustehen würden.
Das können Kosten für Mietfahrzeuge, Verdienstausfall und vieles mehr sein. Ein deutlicher Unterschied besteht bereits bei der Aufnahme der Reparaturkosten in ein Gutachten gegenüber dem Kostenvoranschlag durch die Werkstatt.
Der Gutachter ermittelt den durchschnittlichen Preis für Reparaturen in den regionalen Fachwerkstätten.
Damit liegen die angenommenen Reparaturkosten innerhalb der Grenzen, die die gegnerische Versicherung akzeptieren muss und für den Geschädigten ist gewährleistet, dass er definitiv nicht auf den Unfallkosten sitzen bleibt.
Gutachten oder Kostenvoranschlag: Das Kurzgutachten
Das Kurzgutachten beinhaltet in der Regel die reinen Reparaturkosten, so wie ein Gutachter sie berechnet – wie wir im letzten Absatz ausgeführt haben. Damit ist zunächst wieder sichergestellt, dass der Geschädigte nicht doch auf Reparaturkosten sitzen bleibt. Es stellt sich jetzt nur die Frage, weshalb ein solches Kurzgutachten dem Kostenvoranschlag vorzuziehen ist.
Gutachten oder Kostenvoranschlag: Bagatell- und herkömmlicher Schaden
Dazu muss zwischen Bagatell- und herkömmlichen Schäden differenziert werden. Bagatellschäden sind kleine Schäden ohne wirkliche Auswirkungen.
Deren Grenze liegt je nach Versicherungsgrenze zwischen 500 und 750 Euro. Bei Bagatellschäden müssen Versicherer kein Gutachten akzeptieren. Allerdings stehen wir heute vor gänzlich anderen Bedingungen als noch vor wenigen Jahren.
Autos werden heute extrem komplex und hochwertig hergestellt.
Ein vermeintlicher Bagatellschaden kann schnell zu einem ausgewachsenen Schaden werden.
Damit einher geht für den Geschädigten dann ein weiterer Schaden, der bei einem reinen Kostenvoranschlag durch die Werkstatt völlig unberücksichtigt bleibt: ein größerer Schaden bedeutet unter anderem auch eine Wertminderung des Fahrzeugs, da es nun als Unfallwagen deklariert werden muss.
Gutachten oder Kostenvoranschlag: Immer auf Nummer sicher: der Kfz-Sachverständige
Damit der Geschädigte hier nicht auf seine ihm zustehenden Ausgleichszahlungen verzichten muss, ist der Gang zum Sachverständigen in jedem Fall anzuraten.
Bleibt der Schaden tatsächlich innerhalb der Werte für einen Bagatellschaden, muss die Versicherung das Kurzgutachten akzeptieren.
Stellt sich bei der Begutachtung durch den Profi jedoch heraus, dass der Schaden größer ist, hat der Geschädigte keinerlei Risiko – er bekommt tatsächlich alles Kosten einschließlich Wertminderung usw. erstattet.
Es ist also immer auf der sicheren Seite.
Gutachten oder Kostenvoranschlag: Wir sind für Sie in und um Berlin als KFZ Gutachter / KFZ Sachverständiger da
Daher ist jedem Unfallgeschädigten dringend anzuraten, in absolut jedem Fall den Kfz-Gutachter und nicht die Werkstatt aufzusuchen.
Denn nur dann können Sie wirklich sicher sein, dass Sie alle Ihnen zustehenden Kosten umfänglich ersetzt bekommen.
Ist der Schaden doch nicht so hoch, wird einfach ein Kurzgutachten ausgestellt, was aber ebenfalls die optimalen, also durchschnittlichen Reparaturkosten durch die Vertragswerkstatt, berücksichtigt.
Gerne können Sie uns in und um Berlin aufsuchen, sollten Sie Fragen zu Gutachten bzw. Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten haben.
Gerne besichtigen wir Ihr Fahrzeug auch im gesamten Stadtbezirk von Berlin und im Brandenburger Umland für Sie vor Ort.
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