KFZ Gutachter Honorar: Kosten für den Kfz-Schverständigen bzw. Gutachterhonorar
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Immer wieder ist zu hören, dass Versicherungsgesellschaften, die das KFZ Gutachter Honorar eines durch ihren Versicherungsnehmer verursachten Unfalls zu übernehmen haben, Gutachterkosten grundsätzlich oder zumindest teilweise infrage stellen und kürzen bzw. nicht akzeptieren.
Aufgrund mangelnder Rechtskenntnis – die ein Unfallgeschädigter gar nicht haben kann – akzeptieren viele Geschädigte dies.
Dabei werden diese Kürzungen oftmals sogar gegen aktuelle Rechtssprechung vorgenommen.
Dabei können Geschädigte dieses Risiko einfach minimieren.
KFZ Gutachter Honorar: Auch bei Bagatellschäden sollten Sie sich an den Kfz-Sachverständigen richten
Ein erheblicher Streitpunkt ist immer wieder, dass anstelle eines Kurzgutachtens (Gutachter) oder eines Kostenvoranschlags (Werkstatt) ein Sachverständigengutachten durchgeführt wurde.
Die Versicherungen pochen dann auf ihr Recht, nur die Kosten eines Kurzgutachtens oder Kostenvoranschlags zu übernehmen.
Daher sollten Sie selbst bei einem vermuteten Bagatellschaden den KFZ Gutachter mit einem Kurzgutachten beauftragen.
Der Kfz-Sachverständige erkennt bei der Besichtigung schnell, ob der Unfallschaden nicht sofort visuell ersichtlich doch größer ist, und damit wesentlich mehr Kosten abgerechnet werden können.
Außerdem kann er statt eines Kurzgutachtens dann sofort ein reguläres Gutachten ausstellen, ohne dass es für den Geschädigten zu Mehrkosten kommen würde.
KFZ Gutachter Honorar – so sind Sie immer auf der sicheren Seite
Ebenso oft kommt es vor, dass Versicherungsgesellschaften die Gutachterkosten kürzen, selbst wenn ordnungsgemäß ein reguläres oder Kurzgutachten durchgeführt wurde.
Meist nehmen die Geschädigten diese Kürzungen hin, da der Streitaufwand entweder nicht lohnend ist, oder aus Angst, dass dadurch nur noch mehr nicht erstattungsfähige Kosten produziert werden könnten.
Und das, obwohl viele Geschädigte bereits umfänglich dem Gutachter gegenüber in Vorkasse gegangen sind.
Dabei ist festzustellen, dass viele Versicherer das KFZ Gutachter Honorar sogar entgegen gültiger Rechtsprechung durch die deutschen Gerichte durchzusetzen versuchen.
Erstellen Sie daher am besten eine Abtretungserklärung für die Gutachtenskosten mit dem Kfz-Sachverständigen.
So müssen Sie nicht in Vorkasse gehen und der Sachverständige rechnet direkt mit der Versicherung ab.
KFZ Gutachter Honorar: Wenden Sie sich an unser Büro in Berlin
Damit „wälzen“ Sie quasi das Problem auf den Gutachter ab. Doch der wird sowieso nur Gutachtenkosten in Rechnung stellen, die innerhalb des legitimen Korridors für Gutachter-Honorare liegen.
Sollte sich die Versicherung weigern, das Honorar umfänglich zu bezahlen, tritt der Gutachter in den Rechtsstreit mit der Gesellschaft und Sie sind außen vor.
Außerdem sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.
Gerne können Sie sich an unser Berliner Gutachterbüro wenden.
Selbstverständlich führen wir auch entsprechende Abtretungserklärungen mit Ihnen durch, um Sie aus diesem Risiko herauszunehmen.
Rufen Sie uns einfach in unserem Berliner Büro an oder übermitteln Sie eine E-Mail an uns.
Wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung und sind Ihnen umfassend behilflich.
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