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Rechtsanwaltskosten

Rechtsanwaltskosten bei KFZ Unfall – Kfz Gutachter Berlin

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Autofahrer werden tagtäglich in Unfälle verwickelt. Dennoch wissen die wenigsten Autobesitzer um ihre Rechte, wenn sie unverschuldet in einen Unfall geraten.

Insbesondere, wenn es sich um kleinere Schäden innerhalb des Bereichs von Bagatellschäden handelt, schöpfen viele Betroffene ihre Rechte nicht voll aus.

Ein Recht, von dem zu viele Geschädigte aus Unwissenheit Abstand nehmen, ist ein Anwalt.

Meist geschieht das aus Angst, dass die gegnerische Versicherung in einem solchen Fall die Rechtsanwaltskosten bzw. Anwaltkosten nicht übernehmen würde.

Das ist jedoch ein Irrglaube. Selbst, wenn Sie bei einem Unfall eine Teilschuld bekommen, sollten Sie aus Kostengründen nicht automatisch auf einen Rechtsanwalt verzichten, nur weil Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen.

Bei einer Teilschuld ohne Rechtsschutz Versicherung muss der Teilgeschädigte die Anwaltskosten als auch die Gutachter-Kosten zahlen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur nach der ausgeurteilten Quote.

Rechtsanwaltskosten: Ein Anwalt bei einem völlig unverschuldeten Unfall steht Ihnen immer zu

Es kommen mehrere Gründe infrage, weshalb Geschädigte auf einen eigenen Anwalt verzichten nach einem Unfall:

Rechtsanwaltskosten: Sie können sich gar nicht mit dem komplizierten Verkehrsrecht auskennen

Das sind die am meisten angegebenen Gründe, weshalb sich Autobesitzer, die unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, keinen eigenen Anwalt genommen hatten oder nehmen würden.

Dabei steht Ihnen aber unabhängig von der Schadenshöhe immer ein Rechtsanwalt als Rechtsbeistand zu.

Der Gesetzgeber hat dazu auch passende Begründungen geliefert.

Der die Schäden bei der gegnerischen Versicherung bearbeitende Sachbearbeiter ist bestens geschult.

Die meisten Autofahrer hingegen sind in Bezug auf Verkehrsrecht Laien.

Um eine sogenannte Waffengleichheit herzustellen, ist es das ausgesprochene Recht eines Geschädigten, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.

Rechtsanwaltskosten: Keine Abtretungserklärungen bzw. Kostenübernahme unterschreiben

Die gegnerische Autoversicherung muss bei geklärter Schuldfrage die Anwaltskosten des Geschädigten umfänglich erstatten – völlig egal, ob nun ein Bagatellschaden oder ein massiver Unfallschaden.

Keinesfalls sollten Sie irgendwelche Abtretungen in Werkstätten unterschreiben. Viele Werkstätten arbeiten mit Versicherungen zusammen und haben Kooperationsverträge geschlossen.

Doch selbst unabhängig davon wird Ihnen in jeder seriösen Werkstatt, die sich Ihnen, also dem Kunden, verpflichtet sieht, empfohlen werden, einen Anwalt einzuschalten und keine Abtretungserklärung zu unterzeichnen.

Zum einen haben Werkstätten genauso viel Ahnung vom Verkehrsrecht wie Sie. Viele Punkte, bei den Ihnen eine finanzielle Entschädigung zusteht, interessieren die Werkstatt auch gar nicht.

So zum Beispiel ein Arbeitsausfall, oder Sie mussten einen Babysitter oder ein Kindermädchen engagieren, um sich um den Unfall zu kümmern.

Rechtsanwaltskosten: Es kann von Ihnen nicht verlangt werden, sich mit dem Verkehrsrecht auszukennen

Das Recht auf einen Anwalt geht sogar so weit, dass sich selbst ein Anwalt, der schuldlos in einen Bagatellunfall verwickelt wurde, selbstverständlich genauso einen Rechtsanwalt nehmen darf.

Der Hintergrund ist auch hier einfach zu erklären. Abhängig vom Ausmaß des Unfalls können Ihnen Entschädigungen zustehen, von denen Sie gar nichts wissen.

Auch ein Anwalt, der in einen Unfall verwickelt wurde, muss darüber hinaus kein Spezialist für Verkehrsrecht sein.

Der Verkehrsanwalt hingegen weiß ganz genau, welche Kosten er für Sie einfordern kann – oder kennen Sie etwas die Neuerungen der letzten Jahre bei der 130-Prozent-Regelung oder welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie auf unterschiedlicher Basis mit der gegnerischen Versicherung abrechnen können?

Aus genau diesem Grund steht Ihnen ein Anwalt zu.

Rechtsanwaltskosten: Das Recht auf einen Anwalt steht Ihnen bei jedem vermeintlich noch so kleinen Schaden zu

Selbst bei einem vermeintlichen Bagatellschaden, denn auch hier können sich völlig unerwartete Ereignisse ergeben.

Der Kfz-Gutachter stellt vielleicht fest, dass der Schaden doch deutlich höher ist als angenommen.

Oder der Unfallverursacher will plötzlich nicht mehr zahlen und streitet auf einmal seine Schuld ab. Dazu kommt, dass es das Recht der gegnerischen Versicherung ist, bei der Schadensregulierung nicht alle Ihnen zustehenden Positionen zu benennen.

Vielmehr versuchen die Versicherer, die Kosten und die Rechtsanwaltskosten so gering wie möglich zu halten.

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Daher sehen sie es auch nicht gerne, wenn Geschädigte einen Anwalt nehmen.

Zum einen erstreitet dieser wirklich das Maximum, andererseits kostet auch der wieder zusätzlich Geld für die Versicherung. Selbst, wenn Sie eine Teilschuld bei einem Unfall haben, lohnt ein Anwalt oft.

Wussten Sie, dass Sie bei einer 50/50 Regulierung nicht Ihre Kosten, dafür aber die des Gegners zu übernehmen haben können?

Es spielt also keine Rolle, ob Sie hier Geld sparen wollen. Außerdem kann der Anwalt anhand der von Ihnen vorgetragenen Geschehnisse vielleicht sogar erkennen, dass Sie keine oder nur eine wesentlich geringere Teilschuld haben.

Rechtsanwaltskosten: Wenden Sie sich im Zweifelsfall in und um Berlin an uns – wir helfen Ihnen sofort

Sind Sie sich nicht sicher, können Sie gerne auch zu uns kommen.

Wissen Sie keinen guten Anwalt, der in Berlin auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, sind wir gerne hilfsbereit, Ihnen entsprechende Anwälte zu nennen.

Die sind dann entweder bei uns um die Ecke oder aber auch in Ihrem Berliner Stadtbezirk, in dem Sie wohnen, damit Sie für den Anwaltsbesuch nicht immer quer durch ganz Berlin müssen – was für Sie besser ist.

Haben Sie Fragen bezüglich der Anwaltskosten, können Sie sich ebenfalls an unser Berliner Sachverständigenbüro wenden.

Wir werden Ihnen umgehend und unkompliziert weiterhelfen.

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail an unser Kfz-Gutachterbüro in Berlin.

Rechtsanwaltskosten: Anwalt und Anwaltskosten nach Unfall Schaden

Gerade bei kleineren Schäden wagen es Geschädigte kaum, einen Anwalt zu beauftragen.

Zu groß ist die Angst, dass die gegnerische Versicherung diese Kosten nicht übernehmen könnte.

Hier spielt auch das Verständnis zum Gutachten hinein: Versicherungen müssen innerhalb eines Bagatellschadens ein Sachverständigengutachten nicht akzeptieren.

In diesem Fall wird ein Kurzgutachten des Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt zur Kostenerstattung hinzugezogen.

Rechtsanwaltskosten: Dem Unfallgeschädigten steht grundsätzlich immer ein Rechtsbeistand zu

Viele Autofahrer übertragen diese Unterscheidungen bei Bagatellschäden fälschlicherweise auch auf die Anwaltskosten.

Dabei kann der Geschädigte selbst bei einem geringen Schaden einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Andernfalls müsste jeder Autofahrer zu hundert Prozent mit dem Verkehrsrecht vertraut sein, wobei selbst Anwälte auf dieses Fachgebiet spezialisiert sind.

Weil eben von einem Autofahrer nicht verlangt werden kann, das umfassende Verkehrsrecht zu kennen, darf er in jedem Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Selbst Anwälte, die unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, dürfen sich einen anderen Anwalt nehmen.

Rechtsanwaltskosten: Anwalt für Verkehrsrecht – wir helfen Ihnen in und um Berlin

Wie bereits angerissen, sind auch Anwälte auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert. Daher sei Ihnen dringend angeraten, einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht auszuwählen.

Sollten Sie keinen entsprechenden Rechtsanwalt in Berlin oder der Brandenburger Region um Berlin kennen, sind wir Ihnen hier gerne behilflich und stellen Ihnen Adressen von versierten Anwälten für Verkehrsrecht in Berlin und dem umgebenden Brandenburg zur Verfügung.

Rufen Sie uns einfach unverbindlich in unserem Berliner Sachverständigen-Büro an oder senden eine E-Mail an uns.

Wir helfen Ihnen dann unverzüglich mit einem Verkehrsrechtsanwalt weiter.

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