Reparaturkosten nach KFZ Unfall
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Die Reparaturkosten grenzen sich deutlich von den zahlreichen Möglichkeiten der Schadensregulierung ab, die es noch gibt.
Hat ein Fahrzeug zum Beispiel einen merkantilen oder technischen Totalschaden erlitten, sind die Reparaturkosten nicht mehr relevant.
Stattdessen wird der Zeitwert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall ermittelt.
Der Reparaturschaden wird dann mit der Wertminderung addiert. Überschreiten nun diese Werte den Zeitwert um 30 Prozent (130-Prozent-Regelung), können keine Reparaturkosten geltend gemacht werden.
Stattdessen wird nun der Restwert abgezogen und dieser Betrag dann erstattet.
Allerdings kommt eine Reparatur unter Umständen auch knapp über den 130 Prozent zum Tragen.
Das kann auch vom Einzelfall abhängen.
Reparaturkosten: Wir beantworten alle Fragen und erörtern auch das Gutachten selbst
Gerne beantworten wir Ihre Fragen hierzu. Außerdem nehmen wir natürlich eine entsprechende Begutachtung Ihres Fahrzeugs vor.
Dabei erörtern wir auch das Gutachten mit Ihnen, sodass Sie verstehen können, wann die Reparaturkosten und wann der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet wird.
Davon nicht betroffen sind übrigens eventuelle Zusatzkosten wie Mietwagen, Taxen, Babysitter, Haushaltshilfen, Verdienstausfall oder anderweitige erlittene finanzielle Schäden sowie Schmerzensgeldansprüche, die im Zusammenhang mit einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen.
Übermitteln Sie uns einfach eine E-Mail an unser Büro in Berlin oder rufen Sie uns an – wir sind jederzeit für Sie da.
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